Datenschutz im Betrieb

Pressearbeit im Hinblick auf den neuen Datenschutz: Was hat sich geändert?

Die moderne PR- und Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland kann die meisten Elemente ihrer Arbeit nicht mehr rechtssicher anwenden. Den Grund hierfür stellt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dar, die seit dem 25. Mai 2018 europaweit gültig ist.

Bisher stützte sich die Presse auf Artikel 5 Grundgesetz (GG): Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit. Der Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) ist der Meinung, dass der Datenschutz auch vor dem Inkrafttreten der DSGVO einen sicheren Standard aufweisen konnte. Beispielsweise reichte das Kunsturhebergesetz schon aus, um den Anforderungen eines sicheren Datenschutzes gerecht zu werden.

Unternehmens- und Pressearbeit müssen sich nun neuen Herausforderungen stellen. Die fotografische Aufzeichnung von Veranstaltungen wird nach und nach erschwert. In staatlichen, privatwirtschaftlichen und auch in politischen Organisationen werden seit geraumer Zeit eigene Kommunikationsabteilungen betrieben. Diese verfügen bereits über eigene reichweitenstarke Kanäle, über die diverse meinungsbildende Inhalte publiziert werden. Hier gibt es aufgrund des technologischen Standards kaum noch Grenzen zwischen PR und klassischem Journalismus. Da sich jeder Mensch publizistisch betätigen darf, gab es beim Thema Pressearbeit und PR bislang keine Probleme mit dem Schutz von Daten. Denn Art. 5 GG schützt nicht nur Presse und Rundfunk, sondern genauso alle anderen Teilnehmer, die zu einer öffentlichen Meinungsverschiedenheit Stellung beziehen.

Bedeutet dies den Untergang der modernen Pressearbeit?

Mit der DSGVO werden alle europäischen Nationen dazu aufgefordert, alle Rechtsvorschriften einzuhalten und dies mit der generellen Informations- und Meinungsfreiheit abzustimmen. Wendet man die DSGVO praktisch an, so stellt man fest: Ein Foto ist nunmehr nicht mehr eine Nachricht, ein Bild eines Zeitgeschehens oder gar Kunst, sondern erweist sich lediglich als eine bestimmte Art der Datenerfassung. Es ist laut DSGVO egal, ob eine Person zu erkennen ist oder nicht. Nach wie vor können Unternehmen und Presse die Regelungen der DSGVO nicht umsetzen.

Besonders getroffen hat es hier den fotografischen Sektor. Ob Sie nun eine Privatperson mit einer Handykamera oder ein Profi-Fotograf sind, spielt erst einmal keine Rolle. In punkto Datenschutz hakt es hinten und vorne. Auch die Pressefreiheit wird in der DSGVO nicht berücksichtigt. Fotografen dürften laut DSGVO bei einer Veranstaltung keine Bilder machen, da selbst das Hausrecht der Veranstalter durch die DSGVO lahmgelegt wird. Dies wurde bislang über AGB, Eintrittskarten oder Aushänge kommuniziert. Selbst nicht erkennbare Personen müssen vorab eine explizite Freigabe ergeben. Somit würde eine Behauptung, auf einem Foto ersichtlich zu sein, die legale Fotografie erheblich einschränken.

Bürger fordern eine Überarbeitung der neuen Datenschutzgesetze

Schweden ist beim Thema Datenschutz ganz vorn dabei. Hier wurden bereits einige Änderungen vorgenommen. Die Skandinavier haben erkannt, dass die DSGVO die Meinungsfreiheit enorm einschränkt. Außerdem würden Freiheiten unsinnig eingeschränkt werden. Die Idee der DSGVO liegt in der Erfassung von Datenmissbrauch und wirklichen Datenhändlern. Die Dokumentation des alltäglichen Lebens wird in die Illegalität gedrängt. Ohne Nachbesserungen hätte dies verheerende Auswirkungen auf nachfolgende Generationen sowie auf unsere Geschichte.

Insgesamt benötigt Deutschland vor allem Nachbesserungen in:

  • teilweisen Aufhebungen
  • sorgfältiger Überprüfung der Sinnfälligkeit
  • Nichtanwendung, beziehungsweise eine Auflistung von klaren Ausnahmen (Privatpersonen)

Nur wenn der europäische Gesetzgeber erhebliche Nachbesserungen anstellt, kann die Pressearbeit, sei es aus unternehmerischer, staatlicher oder privater Instanz, in Zukunft weiterhin problemlos vonstattengehen. Abschließend sei noch angemerkt, dass täglich eine erhebliche Menge an Datenvolumen generiert wird. Die Digitalisierung fördert diesen Prozess Jahr für Jahr. 2018 wurden insgesamt in etwa 33 Zettabyte Daten erstellt – 2025 soll die Zahl der erhobenen und verarbeiteten Daten auf bis zu 175 Zettabyte steigen. Bis dahin sollte Deutschland in punkto Datenschutz erhebliche Verbesserungen vorschlagen und umsetzen, sofern wir nicht das Ende der modernen Pressearbeit verkünden wollen.

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