Datenschutzwissen

Was sollte die Datenschutzerklärung einer Krankenhaus- oder Praxissoftware beinhalten?

Ein gut strukturierte Praxissoftware ist nicht nur eine Erleichterung in Ihrer alltäglichen Arbeit, sie hilft auch bei der Organisation und Dokumentation aller Aufgaben in Ihrer Praxis.

Gerade in der heutigen digitalen Zeit ist ein solches System zur Prozessoptimierung nicht mehr wegzudenken. Es ist dabei irrelevant, ob es sich um eine Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder ein Medizinisches Versorgungszentrum handelt – die digitale Abbildung wichtiger Prozesse ist eine wahre Erleichterung. Durch stetige Updates, beispielsweise alle drei Monate, können Sie Neuerungen vollziehen, die sich anschließend auch auf die Praxissoftware auswirken.

Mittlerweile haben sich auf dem Markt über 200 verschiedene Anbieter positioniert, was die objektive Auswahl eines Programms erschwert. Sie sollten zuerst eine Liste der benötigten Funktionen anfertigen. Die Hardware, also Ihre Computer, geben außerdem weiteren Aufschluss über das für Sie passende Praxisverwaltungssystem, kurz PVS. Gerade bei internen Software-Programmen, besteht ein allgemeines Risiko bezüglich der Datensicherheit. Aus diesem Grund sollten Ärzte und Praxisinhaber in puncto Datenschutz einen zuständigen Experten hinzuziehen, um Datenmissbrauch vorzubeugen. Aus datenschutz-, straf- und haftungsrechtlichen Gründen müssen in Ihrer Praxis spezielle Vorkehrungen getroffen sein, um ein sachgemäßes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Denn ein jeder Umgang mit sensiblen Patientendaten erfordert entsprechende Schutzmaßnahmen.

Was müssen Ärzte und Therapeuten in Bezug auf Datenschutz in der IT beachten?

Grundsätzlich darf ein Praxis-Computer keinen direkten Anschluss in das Internet aufweisen. Ist dem doch so, muss eine erhöhte Überwachung jeder einzelnen Person stattfinden, die Zugang zu dem Rechner hat. Als Praxisinhaber oder Krankenhaus-Manager sind Sie also für einen sicheren Internetzugang verantwortlich. Selbst Psychotherapeuten sind für eine angemessene Datensicherheit ihrer Softwaresysteme zuständig. Sie müssen demnach dafür sorgen, dass aktuelle Sicherheits-Updates und Neuversionen ihres Betriebssystems und Browsers frühzeitig installiert werden.

Grundsätzlich gilt im Gesundheitswesen die Notwendigkeit einer allgemeinen Prozessoptimierung, um einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Sogenannte Mikrozeiten können durch ein funktionierendes PVS eingespart werden. Bei einer optimal funktionierenden Software können bis zu 25 Prozent der Arbeitszeit in Praxen oder Krankenhäusern gespart werden. Besonders in Bezug auf die jungen Generationen sollte ein attraktives und zeitgemäßes Arbeitsumfeld Standard sein. Durch besondere Performance-Lösungen ermöglichen Sie sogar den Zugang für alle Generationen und schaffen so eine in sich stabilere Unternehmensstruktur, mit der Sie Ihre Mitarbeiter langfristig an Ihr Haus binden können.

Fazit

Die neuen bindenden Anforderungen an Krankenhäuser und Arztpraxen durch die nationale und internationale Politik sollen einen transparenten und übersichtlichen Nachweis der Entwicklung Ihres Krankenhauses beziehungsweise Ihrer Praxis zeigen. Dies geschieht beispielsweise durch das Medizinproduktgesetz, durch die Richtlinien des G-BA oder die Qualitätsnachweise durch das IQTIG. Empfindliche Strafen erhöhen dabei den Druck auf die gesamten Managementstrukturen und fordern stetig eine neue strategische Ausrichtung – besonders im Hinblick auf die personenbezogene Datensicherheit.

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