Datenschutz im Betrieb

Homeoffice & Corona-App: Steckt der Datenschutz in der Krise?

Steckt der Datenschutz in der Krise? Bei den immer hitziger geführten Diskussionen über die Corona-Maßnahmen rückt auch das Thema Datenschutz immer wieder in den Mittelpunkt.

„Deutschland war digital nicht gut vorbereitet auf die Corona-Krise“ – so fasste der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber die Situation zum Auftakt der Verbandstage des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. Anfang Mai 2020 zusammen. Damit bezog er sich nicht nur auf die offensichtlich mangelhafte IT-Infrastruktur in vielen Unternehmen, sondern auch auf die datenschutzrechtlichen Folgen der Krise.

Tools für Videokonferenzen beispielsweise – darunter auch die Angebote von Microsoft, Amazon, Facebook, Apple und Zoom – hätten teilweise erhebliche Datenschutzprobleme, so Kelber. Essentielle Datenschutz-Prinzipien wie „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“, wie sie auch die Datenschutz-Grundverordnung fordert, würden hier häufig nicht befolgt.

Grundrechte gelten auch in der Krise

Viele Anwender scheinen angesichts der derzeitigen Ausnahmesituation zunehmend das Bewusstsein für IT-Sicherheit und Datenschutz verlieren. Aussagen wie Datenschutz sei „nur etwas für Gesunde“, widerspricht Kelber daher energisch: „Die Grundrechte gelten auch in der Krise weiter!“

Doch nicht nur Rechte, auch Pflichten behalten weiterhin ihre Gültigkeit, betont Ulrich Ganz, Director Software Engineering bei der TÜV SÜD-Tochter uniscon. Unternehmen sind auch weiterhin dazu angehalten, angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn sie schützenswerte Daten verarbeiten. Gerade in Zeiten, in denen viele Angestellte von zuhause aus arbeiten, dürfe man den Datenschutz nicht aus den Augen verlieren, sagt Ganz: „Sonst kommt nach der Krise das böse Erwachen.“

Datenschutz dank Sealed-Cloud-Technologie

Es ist wichtig, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter trotz der anhaltenden Ausnahmesituation für das Thema Datenschutz sensibilisieren. Das heißt auch, dass Angestellte im Homeoffice Zugriff auf die nötigen Werkzeuge haben, um etwa sensible Daten sicher mit Partnern, Kunden und Kollegen auszutauschen. Geschützte VPN-Verbindungen oder hochsichere Cloud-Dienste ermöglichen zum Beispiel die sichere und standortunabhängige Übertragung auch großer Datenmengen. Besonders die Nutzung virtueller Datenräume erleichtert dabei den DSGVO-konformen Datenaustausch auch über die Unternehmensgrenzen hinaus.

Damit lösen sie unsichere, aber immer noch weit verbreitete Methoden wie den Dateiversand per E-Mail ab. Und das auch noch ohne nennenswerten technischen Mehraufwand oder komplizierte Schlüssel. Hochsichere Business-Clouds wie uniscons idgard® bieten darüber hinaus Chat- und Nachrichtenfunktionen für eine geschützte Kommunikation. Außerdem lässt sich idgard® über Add-Ins für Office und Outlook mit wenigen Klicks in bestehende Arbeitsprozesse integrieren.

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