Datenschutz im Betrieb

Kuriose Fälle bei der Umsetzung der DSGVO

In der österreichischen Presse werden regelmäßig die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der DSGVO und die damit verbundenen Problematiken auf humorvolle Weise publiziert.

Hier eine Handvoll interessanter Fälle aus der Sammlung „angewandte DSGVO“.

Das Wiener Nachrichtenprotal „Die Presse“ berichtet unter anderem von eigenartigen Umsetzungserlebnissen. So ergab sich eine lustige Geschichte mit einem Wirt. Dieser fragte, ob er seine Stammgäste von nun an beim Betreten der Wirtschaft oder der Aufnahme der Bestellung beim Namen nennen dürfte. Ein österreichischer Fachanwalt beantwortet diese Frage folgendermaßen: Da das Gedächtnis eines Wirtes (gilt im Übrigen auch für Friseure, Fleischer sowie jeden Dienstleister, der regelmäßig Stammkunden bedient) kein Dateisystem im Sinn der DSGVO ist, kommt hier auch der Datenschutz nicht zur Anwendung. Also gilt: Wer ohne ein schriftliches oder digitales Speichermedium die Namen seiner Kunden auswendig kann, darf sie laut aussprechen.

In einer weiteren kuriosen Geschichte berichtete „Die Presse“ von einem jungen Autofahrer, der im Auftrag seiner Mutter ihr Auto in die Werkstatt gefahren hatte. Bei der Aufnahme des Kraftfahrzeugs wurde er um die Vollmacht des Fahrzeughalters gebeten. Diese führte er nicht mit sich. Die Werkstatt begründete diese Fragestellung mit folgenden Worten: Für die Auftragsannahme müssen die personenbezogenen Daten des Kfz-Inhabers aus den Fahrzeugpapieren erfasst werden, was ohne eine explizite Einwilligung nicht zulässig sei. Außerdem dürfte man dem Sohn auch keine Auskunft zu den Mängeln geben, die bei der Vollendung der Reparatur abgestellt wurden.

Eine Tageszeitung in Tirol berichtete von 500 Senioren aus der Stadt Kufstein, die nicht zur alljährlichen Weihnachtsfeier eingeladen wurden. Grund hierfür war ebenfalls die DSGVO. Die Einladungen wurden gewöhnlich per Brief verschickt, doch der Stadtverwaltung erschien dieses Verfahren als zu großes Wagnis. Dementsprechend nahmen weniger Senioren am Fest teil. Dieses Jahr muss seitens der Seniorenverbände eine Einverständniserklärung vorliegen, bevor eine schriftliche Einladung geschickt werden darf.

Eine solche Einverständniserklärung wurde auch von den Eltern einer Innsbrucker Schule gefordert. Wo diese nicht vorlag, wurde der Jahresbericht ohne Fotos und Namen der jeweiligen Schüler gedruckt. Dementsprechend war eine gefeierte Tradition der Schule in Gefahr, da besonders die Schüler und deren Erlebnisse das Herzstück eines solchen Jahresberichts ausmachen. Auch das Themenfeld Sport bleibt von den Änderungen der DSGVO nicht verschont. So wird bei einer Verletzung eines Sportlers weder bekannt gegeben, in welcher Klinik er sich befindet, noch welche Verletzungen er oder sie sich zugezogen hat. Der Trainer wird somit ohne Informationen zurückgelassen. In solchen Fällen sollte eine Sonderregelung geschaffen werden – präventiv wird geraten, eine schriftliche Vereinbarung festzulegen, um solche Szenarien zu vermeiden.

So stecken Ernst und Humor unter einer Decke

Ein weiterer Gewinner des DSGVO-Humorpreises ist eine Metzgerei in Salzburg. Diese fand eine geschickte Lösung, um ihre Kunden auf die Problematik des Kundennamens hinzuweisen. So steht auf einem Schild an der Eingangstür geschrieben:

„Achtung! In unserer Fleischerei fragen wir Sie manchmal nach dem Namen und merken uns, welches Fleisch Ihnen am liebsten ist. Wenn Ihnen das nicht recht ist, rufen Sie bitte beim Betreten der Fleischerei laut: ICH BIN NICHT EINVERSTANDEN!!! Wir werden dann zukünftig so tun, als würden wir Sie nicht kennen.“

Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden in den kommenden Wochen und Monaten noch weitere Schwierigkeiten entstehen, die aber dennoch für Erheiterung sorgen können.

Eines wird dennoch deutlich: Ob wir unser Zuhause analog oder digital verlassen – wir alle kommen mit dem Datenschutz in Berührung, er betrifft nun mal jeden von uns.

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