Datensicherheit im Internet

Stark vermehrte Datenschutzbeschwerden nach 100 Tagen DSGVO

Die DSGVO ist noch nicht lange in Kraft und schon jetzt beläuft sich die bisherige Bilanz auf eine Vervierfachung der Datenschutzbeschwerden durch Bürgerinnen und Bürger.

Seit dem 25. Mai 2018 gelten in der ganzen Europäischen Union striktere, verbraucher- und bürgerfreundlichere Datenschutzregeln, die das Recht des Einzelnen auf Privatsphäre stärker schützen, Verbraucherrechte europaweit harmonisieren und dem aktuellen Stellenwert der Digitalisierung des Alltags besser gerecht werden sollen. Die neuen Regeln fordern von vielen Unternehmen, Händlern, Banken, Versicherungen und Online-Anbietern, aber auch von Vereinen, Ärzten, Apothekern, Steuerberatern und Kleinunternehmern zum Teil tiefgreifende Anpassungen: Das Auftreten, die Kundenkommunikation, ja, das gesamte Geschäftsgebaren ist betroffen. Entsprechend groß war die Verunsicherung – und ist es zum Teil noch heute.

Online- und Telefonberatung für fachgerechte Informationen

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit war schon Wochen, bevor die neuen Datenschutzregelungen in Kraft traten, mit allerlei Anfragen überschüttet worden. Um dem massiven Informationsbedarf auf angemessene Weise gerecht zu werden sowie Auskünfte auch zu speziellen rechtlichen, technischen und individuellen Problemstellungen geben zu können, musste eine Beratungs-Hotline eingerichtet werden. Auch auf der Webseite der Behörde sind bis heute zahlreiche Informationsmaterialien für Hilfesuchende hinterlegt, die ein möglichst breites Fragenspektrum abdecken. Und das scheint auch nach wie vor dringend geboten. Denn die Verbraucherinnen und Verbraucher nehmen ihre neuen Rechte und Möglichkeiten durchaus ernst und nehmen die Anbieter in die Pflicht.

Datenschutzbeschwerden vervierfachen sich

Ein Blick auf die Zahlen verrät es: In den Wochen von Mai bis Juli 2018 gingen in der Behörde 1.380 Datenschutzbeschwerden ein. 2017 belief sich die Ziffer im gleichen Zeitraum auf 344 – das bedeutet einen kräftigen Anstieg um 400 %! Nicht mitgezählt sind dabei Hinweise auf teils gravierende Datenschutzverstöße, die von Journalisten, Unternehmen und Datenschutzbeauftragten aus einzelnen Unternehmen gemeldet wurden. Ein Großteil dieser gemeldeten Missstände betraf Online-Aktivitäten, bei denen Lösch- und Auskunftsansprüchen von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht korrekt nachgekommen wurde. Die Anzahl der gemeldeten Datenpannen hat sich im selben Zeitraum gegenüber dem Vorjahr von 12 auf 111 fast verzehnfacht. Der Meldepflicht bei Ernennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten – ebenfalls seit Mai gemäß DSGVO Pflicht für bestimmte Unternehmen – sind in den ersten 100 Tagen seit Inkrafttreten bislang mehr als 7.000 Unternehmen nachgekommen.

Europas Ziel: ein einheitliches Datenschutzniveau

In der digitalen Welt bewegt sich also etwas. Nachdem die Botschaft aus Brüssel angekommen ist, zeigen die Maßnahmen sukzessive Wirkung. Bis das Ziel eines europaweit einheitlichen Niveaus für Datenschutz erreicht ist, wird allerdings noch Zeit vergehen. Immerhin wurde ein erstes grenzüberschreitendes Verfahren – das nach den neuen Verordnungen verpflichtend ist, sobald Beschwerden Unternehmen betreffen, welche in mehreren EU-Ländern tätig sind – von der Berliner Behörde bereits innerhalb der ersten 100 Tage eingeleitet. Sanktionen wurden allerdings bislang weder in Deutschland noch länderübergreifend verhängt. Zunächst muss dafür natürlich jeglicher Sachverhalt gründlich geprüft und formal streng geregelte Sanktionsverfahren müssen in Gang gesetzt werden. Solche Mühlen mahlen langsam. Aber sie mahlen. Und wer bislang vielleicht gehofft hat, die eine oder andere Regelung gemütlich aussitzen zu können, sollte sich langsam in Bewegung setzen und sein Prozedere den neuen Regeln anpassen. Denn die Sensibilität und der Bedarf in Sachen Datenschutz und Datenschutzrechte sind bei Bürgern und Verbrauchen offensichtlich groß. Und das Risiko, das Unternehmen eingehen, wenn sie dem nicht entsprechen, ist es auch.

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