Datensicherheit im Internet

Datenschutz im Weg? Komplikationen bei der Umsetzung von Dieselfahrverboten

Ein Projekt mit dem Namen „Saubere Luft“ soll die Bundesregierung bis zu eine Milliarde Euro kosten. Aus gesundheitspolitischer Sicht eine willkommene Maßnahme, will man meinen. Aber wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Begleitend jedoch soll eine weitere halbe Milliarde bereitgelegt werden, die in eine Infrastruktur der Erfassung fließen soll, um somit den Straßenverkehr großflächig scannen zu können. Dieselfahrverbote sollen daraufhin verhängt werden können. Abgezielt soll hierbei auf ältere Dieselfahrzeuge werden, die bereits jetzt schon mit einigen Fahrverboten in Innenstädten und bestimmten Streckenverboten zu kämpfen haben. Problem: Ein Fahrverbot muss natürlich kontrolliert und sanktioniert werden, um zu einer ernsthaften und spürbaren Verbesserung der Luftqualität beizutragen. Bisher erfolgt dies durch stichprobenartige Kontrollen von Ordnungshütern, namentlich der Polizei. Die wiederum sieht sich mit einer zusätzlichen Kontrollaufgabe langfristig überfordert, da eine effektive Kontrolle einen spürbaren personellen Mehraufwand bedeutet.

Erfassungsgeräte als Lösung für das Problem?

Gar nicht so abwegig, dass so großflächig installierte Erfassungsgeräte ins Gespräch kommen – das Verkehrsministerium überlegt nun ernsthaft, mit der bereits genannten halben Milliarde Euro den Verkehr grundlegend mit Kameras zu scannen. Erfasste Nummernschilder werden daraufhin von Kontrollstellen ausgewertet, um Fahrzeuge zu erkennen, die unerlaubt durch die Verbotszone dieseln. Für Datenschützer ist das Scannen von Milliarden von Fahrzeugen, Kennzeichen und Gesichtern der betroffenen Fahrer ein Frontalangriff gegen die Schutzbedürfnisse der Bundesbürger. Diese Befürchtungen basieren noch nicht einmal auf der aktuellen DSGVO, denn bereits ein Urteil aus dem Jahr 2008 des Bundesverfassungsgerichts kümmert sich um die Frage der Verhältnismäßigkeit:

„Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben. Die stichprobenhafte Durchführung einer solchen Maßnahme kann gegebenenfalls zu Eingriffen von lediglich geringerer Intensität zulässig sein.“

Im Visier: bis zu 1,3 Millionen Fahrzeuge

Es soll in Diskussionen und einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung um bis zu 1,3 Millionen Fahrzeuge gehen, die bereits unter die Dieselfahrverbote fallen. Klingt auf den ersten Blick erst einmal recht viel? Allerdings gibt es ca. 47 Millionen zugelassene Fahrzeuge insgesamt, wobei 1,3 Millionen gerade einmal 3 % ausmachen und damit eine ziemlich kleine Zielgruppe darstellen. So wird seitens der Datenschützer und Kritiker des Entwurfs dagegengehalten und auf Unverhältnismäßigkeit plädiert. Es geht hierbei immer noch um die Feststellung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und gerade deshalb ist da eine lückenlose Überwachung als Maßnahme maßlos übertrieben. Für die 1. Lesung Mitte Januar hatte die Regierung bereits in einigen Punkten nachgebessert. So sollen die erfassten Daten nicht mehr wie ursprünglich geplant sechs Monate gespeichert werden, sondern nur noch maximal zwei Wochen. Aber auch das konnte die Kritiker im Bundestag kaum überzeugen. Sie sehen dadurch eine Verhältnismäßigkeit noch lange nicht gegeben.

Die Bundesregierung hingegen argumentiert damit, dass es nicht um eine massenhafte Überwachung von Autofahrern gehe. Die erfassten Daten gingen lediglich an die für Ordnungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörden und würden bereits nach zwei Wochen wieder gelöscht. Damit sei auch gewährleistet, dass die Kennzeichenerfassung keine Beeinträchtigung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Als Alternative wurde seitens der Oppositionsparteien einmal mehr eine blaue Plakette ins Spiel gebracht, die aus Datenschutzsicht deutlich unproblematischer wäre. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf in den nächsten Monaten durchbringt.

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