Datenschutzwissen

Datenschutz und Polizei – die Bodycams sorgen für Fragen

Eine Umstellung, mit der man sich erst abfinden muss: Polizisten werden in Zukunft mit einer Kamera ausgestattet. Was auf den ersten Blick wie eine gute Sache aussieht, wirft aber auch einige Datenschutzfragen auf.

Erst kürzlich bestellte die bayrische Polizei 1.400 Bodycams. Nach einer Vereinbarung des Innenministeriums Ende Februar werden bald auch die Bundespolizisten mit einer Körperkamera auf der Schulter zu sehen sein. Durch diese technologische Weiterentwicklung soll eine nachhaltige Gefahrenabwehr gewährleistet werden; außerdem können polizeiliche Maßnahmen im Nachhinein überprüft werden.

Aufrüstung der Polizei: Bodycam und Videokontrolle

Körperkameras befinden sich auf einem schmalen Grat zwischen dem staatlichen Abwehrdienst und den Persönlichkeitsrechten. Gesetzlich werden Bodycams als „körpernahe Aufnahmegeräte“ beschrieben. Per Knopfdruck können Polizisten, die mit solch einer Kamera ausgestattet sind, in Video und Ton aufzeichnen. Dutzende Pilotprojekte fanden erfolgreich in den Bundesländern statt. Hier wurden die Bodycams bei alltäglichen Routinekontrollen und Einsätzen getestet. Immer mehr Polizeistellen in ganz Deutschland rüsten nun mit Bodycams auf. Für Datenschützer ist das eine bedenkliche Entwicklung, denn es zeigt sich mehr und mehr, dass noch viele offene Fragen bestehen. Nicht immer gibt es tatsächlich eine Rechtsgrundlage für die Aufnahmen und eine technische Infrastruktur zur Auswertung und Speicherung der Daten.

Unvollständige rechtliche Grundlage

Zusätzlich zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit Ende Mai 2018 gültig ist, existiert parallel auch die Richtlinie 2016/780 (JIRL), die schon etwas früher in Kraft getreten ist. Diese Richtlinie des europäischen Datenschutzpakets organisiert die Verarbeitung von Daten der Polizei zu präventiven und repressiven Zwecken. Die Polizei ist durch Ländereigenverantwortung gelenkt und somit unterliegen alle Bundesländer den aktuellen Datenschutzrichtlinien. Bis heute konnte gerade einmal die Hälfte der Bundesländer diesen Ansprüchen Folge leisten. Im Zuge der Neuregelungen wurden auch Rechtsgrundlagen zum Einsatz der Bodycams in die Ländergesetze eingeführt und erweitert. Aber selbst die fehlende Rechtsgrundlage hielt einige Bundesländer nicht davon ab, Bodycams bereits zu bestellen, ohne vorher ein passendes Polizeigesetz zu erlassen – so geschehen in Niedersachsen. Aber auch ohne spezielle „Bodycam“-Erlaubnis sehen sich einige Bundesländer mit dem Einsatz von Bodycams durch Generalklauseln gedeckt. Die Bewertung im Einzelfall durch Datenschutzbehörden fällt oftmals zurückhaltend aus.

Wann dürfen Bodycams überhaupt genutzt werden?

Videoaufnahmen sind nach den Polizeigesetzen unter folgenden Umständen erlaubt:

  • bei öffentlichen Veranstaltungen
  • an gefährdeten Orten (Orte mit hohem Personenverkehr oder einer hohen Kriminalitätsrate)

In diesen Situationen bedarf es keiner expliziten Einwilligung der Aufgenommenen. Das stellt eine Ausnahme zum grundsätzlichen Prinzip des Einwilligungsvorbehalts der Datenerhebung dar. Wann ein Polizeibeamter die Bodycam einschalten und verwenden darf, variiert von Land zu Land. In manchen Ländern ist die durchgehende Aufnahme durch Bodycams erlaubt, andere gestatten dies nur, wenn Leib und Leben in Gefahr sind. Je nachdem welche Aufnahmemodalität besteht, werden die Aufnahmen nach kurzer Zeit gelöscht oder zur Dokumentation und Strafverfolgung gespeichert. In manchen Bundesländern werden die Daten erst nach einer Übertragung auf den Polizeiserver gesichtet und gegebenenfalls gelöscht.

Speicherort der Daten – Gefahren und Risiko

Die Infrastruktur der Verwaltung hinkt den Bodycams und dem damit einhergehenden technischen Fortschritt weit hinterher. Denn erhobene Daten sollten stets dem Datenschutz entsprechend gespeichert und übertragen werden. Noch hat keine Implementierung der Bodycam-Daten in die Polizeiserver aller Bundesländer stattgefunden. Diese Lücke war deutlich durch die Bundespolizei zu spüren, als die Öffentlichkeit erfahren hat, dass Videodateien von Polizeieinsätzen auf Amazon-Servern gespeichert wurden. „Eine andere Möglichkeit der Speicherung bestand zu dem Zeitpunkt nicht.“ Damit wird die Kontrolle über die staatlich gewonnenen Informationen auf private Unternehmen übertragen – ein Zustand, der mit den hohen Anforderungen an den Datenschutz kaum in Einklang zu bringen ist.

Fazit

Eine einheitliche technische Infrastruktur würde den Einsatz von Bodycams auf einer vertretbaren Rechtsgrundlage in ihrer Umsetzung abrunden. Nur so kann ein Eingriff des Staates in die informationelle Selbstbestimmung durch Videoaufnahmen ohne Einwilligung gerechtfertigt werden.

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