Datenschutzwissen

Mangelnder Datenschutz: Rekordstrafe für Wohnungsgesellschaft

Es ist amtlich: Die Berliner Datenschutzbeauftragte deckte einen unzureichenden Datenschutz bei dem Konzern Deutsche Wohnen SE auf.

Nachdem Datenschützer immer wieder davor gewarnt hatten, dass die Schonfrist nach dem Inkrafttreten der DSGVO abgelaufen sei, ist nun eine Rekordstrafe verhängt worden. Bis Mai 2019 waren es gerade mal knapp 450000 Euro an Bußgeldern, die sich etwa 75 Unternehmen teilen mussten. Jetzt brummten Datenschützer dem Immobilienkonzern eine Strafe von rund 28 Millionen Euro auf, die später allerdings auf 14,5 Millionen Euro herabgesetzt wurden. Das Unternehmen besitzt rund 166000 Wohnungen und Gewerbeimmobilien in und um Berlin und weist einen Jahresumsatz von über einer Milliarde Euro auf. Der Konzern ist börsennotiert.

Mangelnder Datenschutz: Nützt eine hohe Geldstrafe?

Die Deutsche Wohnen ist den Datenschützern bereits 2017 zum ersten Mal aufgefallen. Bereits bevor die DSGVO in Kraft getreten war, deckten die Datenschützer damals erhebliche Mängel im Archivsystem der Firma auf. Das Softwaresystem des Unternehmens verbot eine Löschung von personenbezogenen Daten, wie Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge und Selbstauskünfte von Mietern. Schon damals kritisierte die zuständige Datenschutzbehörde diesen Zustand. Im März 2019 fand eine erneute Prüfung der Einhaltung der neuen Datenschutzbestimmungen statt, wobei Smoltczyk feststellen musste, dass diese immer noch nicht umgesetzt waren. Die Deutsche Wohnen SE ist der Ansicht, dass es sich um ein bereits ausrangiertes Datenarchiv handelte und möchte daher den im November 2019 angesetzten Bußgeldbescheid gerichtlich überprüfen lassen.

Die Ermittlung des hohen Bußgeldes

Laut der DSGVO fällt die Deutsche Wohnen SE in die Umsatzkategorie D.VIII. Im diesbezüglichen Datenschutz-Bußgeldkatalog gehören alle Unternehmen, die einen Jahresumsatz von über 500 Millionen Euro aufweisen, in diese Kategorie. Bei schweren Datenschutzmissbräuchen werden diese Unternehmen dann mit zwei beziehungsweise vier Prozent ihres Jahresumsatzes zur Kasse gebeten. Der Strafrahmen der Deutsche Wohnen liegt zwischen 30 und 60 Millionen Euro, wodurch das Bußgeld auf bis zu zehn Prozent des Konzerngewinns angehoben werden kann. Nach einer Übereinstimmung zwischen der Berliner Datenschutzbeauftragten und den unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK), setzten die Datenschützer den angedachten Strafrahmen von 28,5 auf 14,5 Millionen Euro herunter. Die Verbindlichkeit dieser Grundlage steht allerdings dahin. Noch fehlt ein EU-weiter Bußgeldkatalog des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA). Diese steht der deutschen Version jedoch wohlwollend gegenüber. Jedoch müssen sich die Gerichte keineswegs an die DSK-Bußgeldregelungen gebunden fühlen.

Datenmissbrauch nur als „mittelschwer“ eingestuft

Verbraucher fragen sich indes, wie eine 50-prozentige Bußgeldherabsetzung zu rechtfertigen ist, denn im Strafgeldkatalog werden alle Datenschutzvergehen nach dem Schweregrad unterschieden. Die Deutsche Wohnen SE war allerdings zu einer Kooperation mit den Datenschützern bereit. Des Weiteren waren erste Maßnahmen im Sinne der Datenschutzverbesserung bereits eingeleitet worden und ein Fall, in dem ein tatsächlicher Missbrauch von personenbezogenen Daten stattgefunden hatte, konnte nicht nachgewiesen werden. Demnach stufte die Behörde den Fall als mittelschwer ein. Erst hatte es ja geheißen, das Unternehmen habe sich von 2017 bis 2019 unbeweglich gezeigt.

„Hohes Bußgeld dient der Abschreckung“

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk befürchtet generell großangelegte Datenmissbräuche. Dies veranlasst sie zu kompromissloser Härte bei zukünftigen Verstößen. Ihre Erkenntnis erklärte sie mit dem Satz: „Datenfriedhöfe, wie wir sie bei der Deutsche Wohnen SE vorgefunden haben, begegnen uns in der Aufsichtspraxis leider häufig“. Allerdings gibt es nun auch eine Phalanx von Juristen, die sich der Aufgabe verschreiben, jeder Strafaufforderung eine penible Prüfung voranzustellen. Denn auch die Deutsche Wohnen SE darf ihr Recht in Anspruch nehmen, ihren Fall von einer unabhängigen Instanz eines Gerichts überprüfen zu lassen.

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