Datensicherheit im Internet

Geplante Kamera-Jagd auf Dieselsünder – ein neuer Fall für den Datenschutz

Immer mehr Städte erlassen Fahrverbote für ältere Diesel, die nicht mehr der neuesten Abgasnorm entsprechen. Fraglich ist nur, wie das in Zukunft bezüglich der Ahndung kontrolliert werden soll.

Mit einem neuen Gesetz der Bundesregierung, welches im November verabschiedet wurde, sollen Dieselsünder mittels Kameras identifiziert werden. Hier entstehen bezüglich datenschutzrechtlicher Faktoren Bedenken. Immerhin geht es um Hunderttausende Fahrzeuge, die davon betroffen sind. Das sind Euro-5-Selbstzünder und Diesel, die „darunter“ eingestuft sind. Vor allem viele Handwerksbetriebe fahren solche Autos, für die allerdings schon Ausnahmeregelungen erlassen wurden.

Hamburg setzt zurzeit die ersten Dieselfahrverbote in Kraft. Zwei betroffene Straßen werden bereits durch Ordnungshüter und Polizeistreifen stichprobenartig kontrolliert. Identifizierte Dieselsünder haben ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro zu berappen. In Stuttgart soll nun dasselbe Verfahren durchgeführt werden, ebenfalls mit Stichproben der Polizei. Fällt einer Polizeistreife ein älteres Fahrzeug auf, das vermeintlich schmutzig dieselt, wird ein Ordnungsgeld von 80 Euro verhängt. Soweit die ersten praktischen Erfahrungen – weitere Städte werden diesen Beispielen folgen.

Ein Überwachungsgesetz wurde auf den Weg gebracht, um die Rechtslage zu vereinfachen. Darin enthalten ist die Formulierung, dass „die Behörden im Rahmen von Kontrollen bestimmte Daten, auch automatisiert, erheben, speichern und verwenden sowie zum Abgleich auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können sollen". Eine Art totale Überwachung, bei der nicht nur das Kennzeichen, sondern auch der Fahrer selbst automatisch erfasst wird. Datenschützer kritisieren diese unverhältnismäßig präzise Überwachung, da es sich lediglich um einen Verstoß im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit handelt. Zwar sieht das Gesetz vor, dass die gespeicherten Videodaten sechs Monate nach deren Aufzeichnung gelöscht werden müssen, aber auch das sehen zahlreiche Datenschutzexperten mit Bedenken.

Andere kritische Stimmen meinen, dass mit der Einführung einer solchen lückenlosen Überwachung generell eine datenschutzrechtlich bedenkliche Infrastruktur geschaffen wird, die später auch zu anderen Zwecken genutzt werden könnte. Zustimmung erfolgt aus Polizeikreisen, die ein nachvollziehbares Argument nennen: Logischerweise ist die Überprüfung solcher Diesel-Sünder eine weitere Aufgabe für die Polizei, die gerade in urbanen Gegenden im personellen Grenzbereich agiert. Aus diesem Grund ist eine automatisierte Überwachung eine willkommene Erleichterung für die Polizeikräfte.

Die Probleme in der Dieseldiskussion sehen Kritiker jedoch ganz woanders. So wird eher die Bundesregierung an den Pranger gestellt, da sie in Bezug auf den Dieselskandal nicht genug auf die Automobilindustrie einwirkt. Letztendlich wurden ja die heutigen „Schmutzdiesel“ von den Kunden im guten Glauben gekauft, eine umwelttechnisch saubere Lösung zu unterstützen. Und nun werden sie nicht nur deswegen zur Kasse gebeten, sondern eventuell auch durch ein ganzheitliches Überwachungssystem belastet, das bisher nur in der Strafverfolgung denkbar war. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzentwurf durch den Bundesrat kommt – in zahlreichen Bundesländern scheint dies bereits jetzt höchst unwahrscheinlich.

Zurück

Hier bloggt Ihre Redaktion.