Datenschutzwissen

Datenschutz im Personalwesen – wir haben den Fachbereich für Sie aktualisiert

Zahlreiche neue Fallbeispiele aus der Rechtsprechung und Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden zum Datenschutz haben wir für Sie in der aktualisierten Version des Fachbereichs „Datenschutz im Personalwesen“ aufbereitet.

Schwerpunkte der aktuellen Themen sind das Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahren und die Nutzung von Personaldaten zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses, z.B. das Vorstellungsgespräch per Videokonferenz, Sprachgebrauchsanalysen, die Verarbeitung von Personaldaten im Zusammenhang mit einem betrieblichen Vorschlagswesen, die Sozialauswahl bei Kündigungen, die Verarbeitung von Daten über Fehlzeiten und Fehlzeitengründe und die Erstellung von Krankheitsstatistiken und Fehleranalysen.

Neu ist der Datenschutzprozess zur Nutzung von Fotos von Beschäftigten. Wir zeigen Ihnen, für welche Nutzungen Sie eine Einwilligung der Betroffenen einholen müssen und für welche Nutzungen Sie die Regelungen des Kunsturhebergesetzes beachten müssen.

Neu ist ebenfalls der Datenschutzprozess zur Kontrolle der E-Mail- und Internetnutzung. Darin erfahren Sie, welche Rechtsvorschriften Sie bei den verschiedenen Kontrollmaßnahmen berücksichtigen müssen.

Neu aufgenommen und unter Berücksichtigung des Beschäftigtendatenschutzes ausführlich kommentiert wurden die Rechte der Beschäftigten, insbesondere das Recht auf Auskunft, das Recht auf Löschung und die Löschpflicht nach Zweckerreichung.

Mit dieser Zusammenstellung neuer Fallbeispiele, Arbeitsmaterialien und Kommentaren bietet Ihnen der aktualisierte Fachbereich somit weiterhin einen kompakten Überblick zum aktuellen Stand des Datenschutzes im Personalwesen. Damit bleiben wir unserem Anspruch treu, Sie aktuell und bestmöglich bei allen relevanten Fragen zum Datenschutz im Personalwesen zu unterstützen.

Freundliche Grüße!

Redaktion Datenschutz-Fachportal

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