Datenschutz-Portal

Aktualisierung der Fall- und Urteilssammlung zum Datenschutz

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir die Sammlung der datenschutzrechtlichen Urteile sowie die bestehende Fallsammlung aktualisiert und ergänzt haben.

Zu einem kleinen Teil beziehen sich die Urteile und die Fälle in den Berichten der Aufsichtsbehörden noch auf die Situation vor dem 25. Mai 2018. Da die rechtlichen Grundlagen vor und nach der Einführung der DSGVO jedoch teilweise ähnlich ausgestaltet sind, haben wir für Sie auch die Beispiele erfasst, die sich auf die Zeit vor diesem Datum beziehen. Im Einzelfall müssen Sie als Datenschutzbeauftragte/r aber darauf achten, ob und inwieweit Sie diese Ausführungen zum Altrecht auch auf die Situation nach dem Stichtag des Inkrafttretens der DSGVO anwenden können.

Aus der Rechtsprechung zum Datenschutz haben wir für Sie zahlreiche Urteile zu den Themen Werbung und Veröffentlichungen im Internet zusammengestellt, aber auch zum Beschäftigtendatenschutz, zu den Rechten der Betroffenen, zum Recht am Bild und zu den Rechten des Betriebsrats.

In der Fallsammlung aus den Tätigkeitsberichten der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz zeichnen sich der Beschäftigtendatenschutz, Fragen zur Zulässigkeit der Erhebung von personenbezogenen Daten und zur Datenübermittlung in unterschiedlichsten Zusammenhängen, zur Auftragsverarbeitung und zu Fragen der gemeinsamen Verantwortung als Schwerpunkte ab. Auch Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets, zu den Pflichten der Verantwortlichen und den Rechten der Betroffenen, zum technischen und organisatorischen Datenschutz sowie zur Werbung und zur Videoüberwachung nehmen einen vergleichsweise breiten Raum ein. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das neue Kapitel zum Datenschutz in besonderen Branchen, wie Arztpraxen, anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen, in Vereinen und in der Wohnungswirtschaft.

Die Sammlung bietet einen kompakten Überblick zur Rechtsprechung zum Datenschutz und zu den Feststellungen der Aufsichtsbehörden und ist damit eine wertvolle Fundgrube für jede/n Datenschutzbeauftragten.

Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Redaktion Datenschutz-Fachportal

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