Datenschutz-Portal

Aktualisierung des Fachthemas „Datenschutz und Betriebsrat“

Aus aktuellem Anlass haben wir einen Abschnitt in unserem Themenbereich „Datenschutz im Personalwesen“ neu kommentiert. Sie können ab sofort auf die geänderte Fassung zugreifen.

Bis zum Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hatte der betriebliche Datenschutzbeauftragte nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.11.1997 beim Betriebsrat keine Kontrollbefugnisse. Seit Inkrafttreten der DSGVO wird diese Frage aber neu diskutiert und sowohl von den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz als auch von Gerichten unterschiedlich beurteilt, ohne bislang ein abschließendes Ergebnis zu erzielen.

Wir haben diese Diskussion jedoch zum Anlass genommen, den entsprechenden Abschnitt in unserem Fachthema „Datenschutz im Personalwesen“ aufzugreifen und nach dem aktuellen Stand neu zu kommentieren. Die aktualisierte Fassung zum Thema Datenschutz und Betriebsrat steht Ihnen ab sofort auf Ihrem Portal zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Redaktion Datenschutz-Fachportal

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