Datenschutzwissen

Amazon soll Bußgeld von 350 Millionen Euro berappen

Der Internetgigant Amazon rechnet derzeit mit der höchsten Bußgeldforderung, die seit Einführung der DSGVO verhängt wurde.

Da werden die Wirtschafts-Zirkel hellhörig

Das Wall Street Journal will nach Informationen durch Experten davon Kenntnis haben, dass die luxemburgische oberste Datenschutzbehörde Amazon mit einer Geldbuße von nicht weniger als 350 Millionen Euro zur Kasse bitten will. Allerdings ist von informierten Kreisen noch nichts davon zu hören, worin das Vergehen besteht, dessen Amazon bezichtigt wird. Sehr allgemein nur wird von mangelndem Datenschutz bei der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten gesprochen. Amazons Cloud-Services seien jedenfalls nicht das Problem. Luxemburg ist deshalb Gerichtsstand, weil die Europazentrale von Amazon dort ihren Sitz hat.

Es ist noch nicht lange her, da bekam es Amazon mit einer Millionenforderung zu tun. Die EU-Kommission forderte 250 Millionen Euro Steuernachzahlung vom ehemaligen Online-Buchhändler. Zu Unrecht – wie das Gericht der Europäischen Union (EuG) Ende Mai befand. Dieses für den Konzern günstige Urteil wurde vor dem Hintergrund gefällt, dass Amazon auf sein europäisches Corona-Rekordergebnis von 44 Mrd. Euro in Luxemburg keinen Cent Körperschaftssteuer zahlt. Sicher ist auch das ein Grund dafür, dass der Internationale Gewerkschaftsbund Amazon ein äußerst fragwürdiges Zeugnis ausstellte. Nach Ansicht der Gewerkschafter ist Amazon „der schlechteste Arbeitgeber der Welt“.

Zustimmung aller Datenschutzbehörden notwendig

Maximal können bei Datenschutzverstößen Bußgelder gegen Unternehmen verhängt werden, die vier Prozent des Jahresumsatzes der Firma ausmachen. Allerdings wurde dieses Maß bisher nicht ausgeschöpft. Die derzeit kolportierte 350 Mio. Euro Bußgeldforderung würde etwa zwei Prozent des Nettogewinns von Amazon (ca. 17,6 Mrd. Euro) des Jahrs 2020 ausmachen. Ob es überhaupt dazu kommt, ist derzeit ungewiss. Noch besteht die Forderung der CNDP als Entwurf, dem alle anderen 26 Datenschutz-Aufsichtsbehörden der EU zustimmen müssen. Wie das Wall Street Journal schreibt, könnte dieses Verfahren Monate dauern. Weder die Datenschützer aus Luxemburg noch Amazon wollen zu dem Fall öffentlich Stellung beziehen, das Entwurfspapier des Bußgeldbescheids sei aber bereits in Europa bei den zuständigen Stellen verteilt worden. Was damit eingeleitet wurde, nennt sich Kohärenzverfahren. Dieses soll dafür sorgen, dass solch wichtige Beschlüsse im europäischen Einvernehmen zustande kommen.

Sogar höhere Forderungen möglich

Das Kohärenzverfahren ist bereits im Gange, und es zeichnet sich Uneinigkeit ab. So habe es laut Wall Street Journal bereits mehr als einmal Widerspruch gegeben – und mindestens eine Stimme macht sich für eine noch höhere Geldbuße stark. Wenn die beschlussfähigen Landes-Datenschutzbehörden nicht zu einer Einigung gelangen, wird der Europäische Datenschutzausschuss (ESDA) automatisch zur entscheidenden Instanz.

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