Datenschutzwissen

Deutschland vor der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform

Bis zum Juni 2021 müssen die einzelnen EU-Staaten die von der EU geänderte Fassung des Urheberrechts in nationales Recht umsetzen.

Der Entwurf der deutschen Gesetzesanpassung befindet sich gerade in der Abstimmung. Feststeht jetzt schon: Die Frage der Haftung für Urheberrechtsverletzungen sowie die Beteiligung von Kreativen und Medienschaffenden am Milliardengeschäft mit Uploads auf weitreichenstarken Plattformen werden den aktuellen Medienmarkt nachhaltig verändern. Das ist nun schon ganz klar abzulesen, wenn man sich mit der Gesetzesvorlage beschäftigt.

In der digitalisierten Medienwelt scheint das Urheberrecht, wie wir es bislang kannten, nicht mehr allen Anforderungen zu genügen. Denn das bisherige Urheberrecht fußt auf einem klaren Miteinander zwischen Produzenten, Verwertern und Verlagen. Urheberrechtliche Ansprüche waren einfach nachzuvollziehen, und durch Institutionen wie VG Wort und GEMA wurde eine generelle Beteiligung geregelt, von der Kulturschaffende nach einem fairen Schlüssel profitierten. Heute haben wir es mit weltweit agierenden Plattformen zu tun, die uploaden und veröffentlichen, was das Zeug hält, und damit Milliardenumsätze generieren. Und das während den klassischen Playern, allen voran den Verlagen, die Einnahmen wegbrechen.

Höchste Zeit also für neue Spielregeln im Mediengeschäft. Der Entwurf des deutschen Bundesjustizministeriums bietet viele neue Lösungen an, um Zuständigkeiten neu zu regeln, mehr Gerechtigkeit zu erzeugen und Klarheit in Fragen der Haftung zu schaffen.

Anders verteilte Verantwortlichkeiten und knappere Bagatell-Bedingungen

Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf vorbereitet, der den Weg in das digitale Zeitalter ebnen soll. Ein zentraler Punkt ist die Beschäftigung mit Riesenplattformen, wie Facebook oder YouTube, die Millionen Inhalte täglich an eine riesige Zielgruppe verteilen. Die Plattformbetreiber müssen sich darauf einstellen, künftig sauberer zu kontrollieren, welche Inhalte an eine breite Öffentlichkeit gelangen. Darüber hinaus geht es um eine faire Beteiligung von Medienschaffenden, Künstlern, Rechteinhabern und -verwertern – ein großes Manko der jetzigen annähernd rechtsfreien Regelungen. Damit wird unter anderem auf die gängige Praxis des Feedings abgezielt. Das Feeding hat die rechtliche Situation von Urhebern und Medienschaffenden deutlich schwieriger gemacht. Denn viele Inhalte werden verbreitet, ohne dass die Urheber Einfluss darauf haben oder berechtigt sind, Honorare geltend zu machen.

Uploadfilter jetzt unter Umständen doch

Uploadfilter beschäftigen die Medienwelt bereits seit Jahren. Ihre Gegner befürchten, dass durch automatisches Blocken von Inhalten eine Art Zensur stattfindet. Die entscheidende Frage ist, wie viel Text, wie viel Film, oder wie viel von einem Foto gezeigt werden darf, ohne mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten. Würde beispielsweise in einer Community über einen neuen Spielfilm diskutiert, geht es um die Frage, wie lang ein Ausschnitt sein darf, bevor seine Veröffentlichung eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Jetzt verändert der Gesetzentwurf die bisherigen „Bagatellgrenzen“. Dabei geht es um urheberrechtsfreies Zitieren, was bislang auf 20-sekündige Filmzitate, 250 Kilobyte Bildmaterial und bis zu 1000 Textzeichen limitiert war. Die Grenzwerte werden reduziert, beim Textzitat sind künftig nur noch 160 Zeichen erlaubt. Damit zielt das Gesetz eindeutig darauf ab, Textschaffende besser vor Urheberrechtsverletzungen zu schützen, da die bisherigen 1000 Zeichen schon einen Text ausmachen, der bei heutigen Lesegewohnheiten als Artikel durchgeht. Allerdings soll dies technisch nicht durch obligatorische Uploadfilter kontrolliert werden, sondern durch einen gesetzlich fundierten Konsens der Beteiligten.

Im aktuellen Gesetzesentwurf wird es Uploadfilter geben, auch wenn zuvor das Gegenteil versprochen worden war. Mit diesen müssen Inhalte, die gegen Gesetze verstoßen, grundsätzlich von den Plattformbetreibern blockiert werden. Dasselbe gilt für urheberrechtlich geschützte Filme in voller Länge. Völlig neu installiert wird ein Beschwerderecht sowohl für Nutzer wie für Rechteinhaber: Meldet sich ein Rechteinhaber bei einer Plattform mit einer Beschwerde über eine unrechtmäßige Veröffentlichung seiner Inhalte, muss sich eine Beschwerdestelle der Plattform mit dem Sachverhalt beschäftigen. Die Beschwerdestelle muss sich darüber hinaus auch mit Nutzern beschäftigen, die nach eigenem Empfinden eine Blockade gewisser Inhalte für unrechtmäßig halten.

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