Datenschutzwissen

Transatlantisches Datenschutzabkommen nur heiße Luft?

Die EU-Kommission hat ein neues Datenschutzabkommen verabschiedet. Eine deutliche Verbesserung und einen Durchbruch in puncto Transparenz sehen Beobachter aber bisher nicht.

Es dauerte beinahe vier Jahre, bis die „Schrems-Klage“ des österreichischen Datenschützers Max Schrems dazu führte, dass der „Privacy Shield“ durch den EuGH beendet wurde. Das sogenannte Schrems-II-Urteil trug der mangelnden Kontrolle beim Datenaustausch zwischen EU-Ländern und den USA Rechnung, eröffnete aber in Europa eine Periode der Rechtsunsicherheit und die Wirtschaft belastende Verbote.

US-Dienste nicht genügend reguliert

Sowohl die Regelungen des Privacy Shields wie auch die zuvor gültigen des „Safe Harbor“-Konzepts krankten aus EU-Sicht an einem Grundproblem: US-Geheimdienste und etliche andere Behörden hatten in den alten Rechtskonzepten Zugriff auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern. In der Neuregelung sind nun verbindliche Garantien seitens der Vereinigten Staaten festgeschrieben, dass aus Europa in die USA transferierte Daten besser geschützt werden sollen. In Zukunft dürfen US-Dienste nach Angaben der EU-Kommission nur auf sensible EU-Daten zugreifen, wenn dies „notwendig und verhältnismäßig“ ist. Zudem wird eigens ein Gericht zur Überwachung des Abkommens eingerichtet. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen feiert das neue Abkommen als EU-US-Datenschutzrahmen für sichere Datenströme und Rechtssicherheit für die Unternehmen. Auch der amerikanische Präsident Joe Biden gibt sich sehr zufrieden:

„Die Entscheidung (…) wird unseren Ländern und Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks größere wirtschaftliche Chancen eröffnen.“

Allerdings liefert die Formulierung „(...) wenn dies notwendig und verhältnismäßig ist“ Kritikern jede Menge Munition.

Noby prüft derzeit eine erneute Klage

Der Datenschutz-Aktivist Max Schrems konzentriert sich in seiner Kritik auf ebendiesen Begriff der Verhältnismäßigkeit. Denn, so die feste Überzeugung von Schrems, herrsche über die Verhältnismäßigkeit alles andere als ein Konsens zwischen der EU und den USA. Zudem würden die Rechtsbehelfe dem EU-Recht widersprechen. Ralf Wintergerst, Präsident des Digitalverbands Bitkom, geht davon aus, dass das neue Datenschutzabkommen demnächst auf dem Prüfstand der Gerichte stehen wird. Unter den Europaabgeordneten ist die Ansicht verbreitet, dass der EuGH abermals kurzen Prozess mit der Neuregelung machen wird, die ohnehin keine wirkliche Reform darstelle. Stimmen aus der Wirtschaft begrüßen den Versuch, endlich Rechtssicherheit herzustellen, sind aber ebenfalls skeptisch, was den Bestand des Abkommens vor Gericht anbelangt. Ein Schrems-III-Urteil liegt in der Luft. Für die Unternehmen in Europa wird es also auch mit dem neuen Datenschutzabkommen vorerst keine Rechtssicherheit geben.

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