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IDG-Studie „Cloud Security 2021“: Kategorisierung von Cloud-Daten schützt vor Risiken

Die kürzlich vorgestellte IDG Studie „Cloud Security 2021“ beleuchtet viele zentrale Aspekte der Datensicherheit in der Cloud wie beispielsweise Verschlüsselung, Datendiebstahl oder das geplante Security-Budget der befragten DACH-Unternehmen. Dabei wird auch das bisweilen stiefmütterlich behandelte Thema Datenkategorisierung genauer unter die Lupe genommen.

Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass die Notwendigkeit für eine Klassifizierung der firmeneigenen Daten von der Mehrheit der Studienteilnehmern erkannt wurde.

Abbildung 1: Mehr als die Hälfte der Unternehmen kategorisiert ihre Daten vor der Cloud-Migration.
Abbildung 1: Mehr als die Hälfte der Unternehmen kategorisiert ihre Daten vor der Cloud-Migration.
 

Mehr als die Hälfte der Entscheider (53 Prozent) antwortet auf die Frage „Erfolgt in Ihrem Unternehmen eine Kategorisierung, welche Art von Daten bzw. Dokumenten mit welchen Cloud-Diensten verarbeitet werden darf?“ mit einem entscheidenden „JA“. Das wichtigste Kriterium ist hierbei die geplante Verwendung der Daten. Elf Prozent der befragten Unternehmen planen hingegen keine Kategorisierung vor der Migration ihrer Daten in die Cloud.

Abbildung 2: Die wichtigsten Kriterien sind Verwendungszweck und Art der Daten.
Abbildung 2: Die wichtigsten Kriterien sind Verwendungszweck und Art der Daten.
 

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben – oder?

Doch was ist mit dem Rest? Knapp ein Drittel (29 Prozent) der Entscheider haben immerhin vor, ihre Daten zukünftig einer Kategorisierung zu unterziehen, bevor diese in die Cloud wandern. Doch damit verschieben sie die nicht unerhebliche Entscheidung einer klaren Trennung ihrer Daten auf eine ungewisse Zukunft. Vielleicht passiert dies noch vor der geplanten Cloud-Migration – vielleicht aber auch erst Monate oder gar Jahre später. Dieses zögerliche Verhalten birgt große Risiken. Denn spätestens, wenn unternehmenskritische oder personenbezogene Daten aufgrund einer aufgeschobenen Klassifizierung in die falschen Hände gelangen, wird den Verantwortlichen das Gewicht ihrer Versäumnisse bewusst. Dies spielt besonders bei streng regulierten Branchen wie beispielsweise Rechtsanwälten oder Finanzdienstleistern, die derzeit verstärkt in die Cloud drängen, eine entscheidende Rolle.

„Ein Datenleck von personenbezogenen Daten kann schnell hohe DSGVO-Bußgeldzahlungen nach sich ziehen.“ warnt Karl Altmann, CEO des Münchner Business-Cloud-Anbieters uniscon.
Daher sei allen IT-Verantwortlichen angeraten, sich unbedingt vor der Cloud-Migration die nötigen Gedanken über eine Unterteilung ihres Datenbestandes gemäß ihrer Kritikalität zu machen.

Mehr Informationen zu den Ergebnissen der IDG-Studie „Cloud Security 2021“ sowie weitere Beiträge rund um die Themen Datenschutz und Datensicherheit finden Sie im privacyblog uniscon.

Die vollständige Studie als Download erhalten Sie hier.

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Dies ist ein Gastbeitrag der uniscon GmbH. Weitere Blogbeiträge rund um die Themen Datenschutz und Datensicherheit finden Sie unter www.privacyblog.de.

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