Datenschutzwissen

Die EU erkennt Schweizer Datenschutz an

Im Januar 2024 hat die Europäische Kommission bekanntgegeben, dass sie das Schweizer Datenschutzgesetz künftig als gleichwertig mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einstuft. Das erleichtert künftig den Austausch wichtiger Daten zwischen der Schweiz und den EU-Staaten. Ferner wird das auch positive Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Verbindungen zwischen der bündnisfreien Alpenrepublik und der EU haben.

Niveau-Gleichheit beim Datenschutz

Ein sogenannter Angemessenheitsbeschluss steht hinter der Akzeptanz der schweizerischen Datenschutzpraxis durch die EU-Mitgliedstaaten. Diese wurde in insgesamt elf Untersuchungen bestätigt, die EU-Länder hinsichtlich des Schweizer Datenschutzes in Auftrag gegeben hatten. Diese ergaben, dass die bereits 1995 von diesen Staaten angenommenen Angemessenheitsbeschlüsse durch eine fortlaufende Modernisierung des Datenschutzes bis heute gerechtfertigt waren. Dazu ließ die Europäische Kommission verlautbaren, dass die Schweiz zu den Ländern gehört, die durch wirksame Reformen zu einem Datenschutzniveau gekommen sind, das mit dem Niveau in der EU absolut vergleichbar ist.

Als in der EU im Jahr 2018 die Datenschutzgrundverordnung das bis dato geltende Datenschutzrecht ablöste, behielten die Angemessenheitsbeschlüsse der Nicht-EU-Staaten weiterhin ihre Gültigkeit. Allerdings sollte alsbald über die Äquivalenz des EU- mit dem Schweizer Datenschutz entschieden werden. Dies kam aber nicht zustande, da der Datenschutzaktivist Max Schrems gegen die transatlantischen Datenschutzvereinbarungen zwischen Europa und den USA gerichtlich ins Feld zog – mit weitreichenden Folgen. Die europäische Datenschutzbehörde wollte einem gut informierten Onlineportal zufolge erst die als Schrems-II-Urteil bekannte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) abwarten. Da dieses Urteil erst Ende 2023 gefällt wurde, waren die Beratungen zur Anerkennung von Datenschutzsystemen beispielsweise in der Schweiz erst danach möglich.

Auftrieb für Schweizer Unternehmen

Die letzte Hürde nahm der Datenschutz in der Schweiz im September des vergangenen Jahres. Damals wurde nämlich das aktuelle Datenschutzgesetz der Eidgenossen erlassen und ratifiziert. Es entspricht den Regelungen, wie sie in der EU gelten. Schon seit 2000 galt der Schweizer Datenschutz aus Brüsseler Sicht zumindest als angemessen. Die Neubewertung nach 2018 bedeutet für die Eidgenossen nun den Status der Gleichwertigkeit. Daten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union können damit weiterhin frei fließen. Eine Restriktion im Datenverkehr personenbezogener Daten ist von höchster Stelle nicht mehr zu befürchten. Wie das eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erklärte, wird der jüngste Bericht der Europäischen Kommission von großer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Schweiz und deren Wettbewerbsfähigkeit sein. Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass die EU mit ihrer DSGVO gerade bei solchen Staaten große Macht ausüben kann, die starke wirtschaftliche Interessen Richtung EU hegen.

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